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Kennzeichenscanner: Berlin plant neue Regelung - Für die Verbrecherjagd bei schlechtem Wetter

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Berlin will Kennzeichenscanner erlauben. Dazu muss das Gesetz geändert werden. Was kaum einer weiß: Schon seit fünf Jahren wird in Berlin gescannt, ohne Gesetz.

Berlin will weitere Kennzeichenscanner anschaffen. Zwei mobile Geräte besitzt die Polizei bereits Berlin will weitere Kennzeichenscanner anschaffen. Zwei mobile Geräte besitzt die Polizei bereits Quelle: dpa/Picture Alliance, Montage: MOTOR-TALK

Berlin - Sieben von 16 Bundesländern jagen Kriminelle mit Kennzeichenscannern. Berlin gehört offiziell nicht dazu, tut es aber trotzdem. Seit fünf Jahren, mit zwei Scannern und ohne gesetzliche Regelung. Laut Berlins Staatssekretär des Inneren, Bernd Krömer (CDU), geschieht dies in der Bundeshauptstadt auf Basis einer generellen Ermächtigungsgrundlage, die technische Hilfsmittel zur Verhinderung von Straftaten erlaubt.

Das soll sich jetzt ändern. Eine "spezialgesetzliche Grundlage" soll her, sagte Krömer in einem Fernsehinterview mit dem "rbb" (21.09.). Der Senat hat bereits im August eine entsprechende Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Berlin (ASOG Bln) entworfen. Seither liegt sie beim Abgeordnetenhaus.

Mord und Überfall

Die Änderung des Gesetzes ändert nichts an der Einstellung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema: Kennzeichenscanner dürfen nicht zur flächendeckenden Kontrolle und nur mit Anlass eingesetzt werden. Als Anlass gilt zum Beispiel ein „bevorstehender Überfall auf einen Bahnhof oder ein bevorstehender Mord“, sagte Krömer.

In so einem Fall sollen die Kennzeichnen von Autos gescannt werden. Unverdächtige Nummernschilder werden sofort gelöscht. Nur bei einem Treffer in der Datenbank wird das Kennzeichen gespeichert.

Zwei Straftaten, 131 vermisste Personen

Die Opposition im Abgeordnetenhaus fürchtet jedoch, dass dies nur der Anfang sei und der festgeschriebene Datenschutz aufgeweicht werde. Zudem stelle sich die Frage nach der Effektivität. Laut dem rbb-Bericht wurden 2012 in Brandenburg 133 Mal die Kennzeichen gescannt. Nur zweimal ging es um die Vereitelung von Straftaten, in den anderen Fällen um vermisste Personen.

Doch Krömer verteidigt die Methode. „Jede gravierende Straftat, die verhindert wird, ist ein Erfolg“, sagt er. Es gehe nicht um Quantität, sondern um Qualität. Außerdem ermögliche die Methode eine großflächigere Fahndung, selbst bei schlechtem Wetter. Das klingt nach einer guten Nachricht, für all die Polizisten, die den Berliner Winter fürchten.

Quelle: rbb Abendschau, Berliner Senatsverwaltung

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