Ein 27-Jähriger filmte einen sterbenden Motorradfahrer. Geschmacklos. Und wohl mit rechtlichen Konsequenzen verbunden: Die Polizei übergibt den Fall an den Staatsanwalt.
Quelle: dpa / Picture Alliance Heidenheim - Ein Motorradfahrer lag im Sterben, ein vorbeikommender 27-jähriger Radfahrer filmte den Mann - geschmacklos. Und womöglich strafbar. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls teilte die Polizei mit: Das Anfertigen einer Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zeigt, kann eine Verletzung des persönlichen Lebensbereichs darstellten. Der mutmaßliche Gaffer von Heidenheim muss tatsächlich mit einem Strafverfahren rechnen. Die Polizei wird den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Sie entscheidet über die Aufnahme von Ermittlungen. Im äußersten Fall kann den Schaulustigen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren erwarten. Verbreitete der Gaffer die Handy-Aufnahmen?Der 27-jährige war nach der Aufnahme geflüchtet. Aufgrund des hohen öffentlichen Drucks stellte er sich am Dienstag auf dem Polizeirevier in Heidenheim in Baden-Württemberg. Das Mobiltelefon wurde sichergestellt. Ob er die Aufnahmen verbreitet oder weitergegeben hat, wird untersucht. Quelle: dpa |