Ein Dreieck, das auf der Spitze steht, ist im Straßenverkehr eindeutig. Es muss beachtet werden, obwohl es verschneit ist. Andere Schilder verlieren die Gültigkeit.
Essen/Hannover - Sie mögen unter einer weißen Schicht verborgen sein, doch gültig bleiben sie trotzdem. Verschneite Verkehrsschilder, deren Bedeutung schon anhand der Form erkennbar ist, müssen beachtet werden. Darauf weist der Tüv Nord hin. Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Fahrkundigen selbst unter einer weißen Haube aus Schnee deutlich erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu identifizieren: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht. Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Der Fahrer kann etwa auf einem zugeschneiten Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h zulässig sind. Gerichte haben daher entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren. Jedoch: Nachweislich ortskundige Fahrer müssen sich weiterhin an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Richter gehen davon aus, dass die Tempolimits im unmittelbaren Umfeld des Wohnortes bekannt sind. Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht. Quelle: dpa |