Ist ein Autofahrer wegen einer Erkrankung dauerhaft nicht in der Lage, sicher zu fahren, kann ihm vom Gericht der Führerschein entzogen werden.
Quelle: picture alliance / dpa Delmenhorst - Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss selbst sicherstellen, dass er dazu in der Lage ist. Das ergibt sich aus Paragraf 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Und diese Eignung ist unabhängig davon, ob der Führerschein gültig ist. Das heißt: Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf nur am Verkehr teilnehmen, wenn er andere nicht gefährdet. Bei einer Epilepsie-Erkrankung ist das unter Umständen nicht gewährleistet. Daher kann ein Gericht Betroffenen den Führerschein entziehen. Das Amtsgericht Delmenhorst hat dies bereits getan. In den verhandelten Fall hatte der Fahrer wegen eines Epilepsieanfalls einen schweren Unfall verursacht (Az.: 81 DS 630 JS 49051/12 152/13). Bei dem Unfall war eine Person getötet und eine andere schwer verletzt worden. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |