Wenn eine Geldbuße nicht weh tut, dann vielleicht ein Fahrverbot? Das Bundeskabinett hat heute Fahrverbote als Strafe für alle Taten auf den Weg gebracht.
Berlin - Das Bundeskabinett hat den Entzug der Fahrerlaubnis als Strafe für alle Straftaten beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) wurde am Mittwoch beschlossen. Bei Straftaten sollen demnach Fahrverbote von bis zu sechs Monaten als Sanktion verhängt werden können. Bislang dürfen nur Verkehrsdelikte mit Fahrverboten von bis zu drei Monaten geahndet werden. Maas sagte, die Öffnung für alle Taten erweitere die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen. "Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken." Bisher gibt es als Sanktionen Geldstrafen und Freiheitsstrafen, auch mit Bewährung. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Fahrverbote als eine neue Sanktion bei Kriminellen zu schaffen, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Quelle: dpa |