Bleibt man auf der Autobahn liegen, sichert man das Auto per Warndreieck ab. So weit, so klar. In Sachsen-Anhalt behalf sich ein Autofahrer mit einem Schälchen Gemüse.
Quelle: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord via Twitter Magdeburg - Mit Tomate und Paprika kann man eine ganze Menge anstellen. Zum Beispiel ein Ajvar nach Balkan-Art zusammenrühren, eine Lammhaxe griechischer Art schmoren oder einen leckeren Salat schnippeln. Einen etwas anderen Einsatzzweck für das knackige, rote Gemüse dokumentiert die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord auf ihrem Twitter-Kanal: An den Schauplatz einer Panne wegen Motorschadens gerufen, stießen die Beamten auf ein "Warndreieck" aus Tomate und Paprika. Zugegeben – das Arrangement im Salatschälchen sieht appetitlich aus, ist zudem glutenfrei, fettfrei und vegan. Der Gesundheit zuträglich erscheint die leicht zu übersehende Gemüsesammlung auf dem Standstreifen dennoch nicht. Kein Bußgeld für KreativitätAußerdem führt die Straßenverkehrsordnung (StVO) unmissverständlich aus: „Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein“. Die Beamten waren amüsiert, aber nicht begeistert: Tragbar und standsicher war es, was der BMW-Fahrer sich da ausgedacht hatte. Rückstrahlen dagegen gehört nicht zu den Kernkompetenzen von Tomate und Paprika. „Beide Augen zugedrückt - kein Bußgeld für Kreativität! Warndreieck wäre die bessere Wahl!“ twitterte die Polizei. Das ist sicher richtig, zumal: Beim BMW E60 gehörte das Warndreieck wenig überraschend zur Basis-Ausstattung. |