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Call a Bike schreibt vor, wo Fahrräder nicht abgestellt werden dürfen - Größter Radverleiher Deutschlands verschärft Abstellregeln

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Mitten auf dem Gehweg, direkt an einer Ampel, hingeschmissen in die Grünanlage: In einigen Städten sind überall abgestellte Leihfahrräder ein Ärgernis. Call a Bike verschärft nun die Nutzungsbedingungen für Bike-Ausleiher.

Zumindest steht das Fahrrad nicht im Weg... Zumindest steht das Fahrrad nicht im Weg... Quelle: dpa / picture alliance

Berlin - Die Deutsche Bahn als größter Anbieter von Leihfahrrädern in Deutschland verschärft die Regeln für das Abstellen ihrer Fahrzeuge. Ab 1. September gelten für alle Kunden der Marke "Call a Bike" geänderte Nutzungsbedingungen. Darin hat die Bahn die Liste der Orte erweitert, an denen Leihfahrräder nicht geparkt und abgestellt werden dürfen. Sie reagierte damit auf die gewachsene Kritik an kreuz und quer abgestellten Mieträdern auf Bürgersteigen in einigen Städten.

Ausdrücklich untersagt ist bei Call a Bike künftig, die Räder in Grünanlagen, in Innen- und Hinterhöfen, an Briefkästen, Verteilerkästen und Bushaltestellen zu parken. Besonders bemerkenswert: Auch das Abstellen an "Fahrradabstellanlagen" wie Anlehnbügeln, Vorderradhaltern und überdachten Fahrradständern ist nach den Nutzungsbedingungen von Call a Bike nicht mehr gestattet. Diese Anlagen seien für private Radbesitzer gedacht und nicht für die "voluminösen Mieträder", sagte ein Bahnsprecher zur Begründung.

Alle Kunden wurden in den vergangenen Tagen per E-Mail über die geänderten Bedingungen informiert. In manchen Orten sind die Call-a-Bike-Räder auch unter den Namen von Kooperationspartnern unterwegs, in Berlin etwa als Lidl-Bike und in Hamburg als Stadtrad. Die Bahntochter Deutsche Bahn Connect verleiht nach eigenen Angaben gut 15.000 Räder in 60 Städten.

Der Anspruch der Bahn sei es, "Bikesharing als stadtverträgliches System zu etablieren, das dauerhaft Bestand hat", stellte der Bahnsprecher fest. "Wenn Politik und Verwaltung das chaotische Abstellen kritisieren, müssen sich die dafür verantwortlichen Anbieter schon aus eigenem Interesse heraus damit auseinandersetzen und gemeinsam mit den Kommunen nach Lösungen suchen."

So mache das Unternehmen gute Erfahrungen, mancherorts die Zahl von Fahrrädern pro Ausleihstandort auf maximal vier bis sechs zu beschränken. Wichtig sei es zudem, auf die gleichmäßige Verteilung der Räder im Verbreitungsgebiet zu achten, sagte der Sprecher. Dazu brauche man Serviceteams, die Fahrräder einsammeln und an anderer Stelle wieder abstellen.

 

 

Quelle: dpa

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