In Stuttgart empfehlen Juristen in einem Gutachten dem Land, ab 2019 Fahrverbote umzusetzen. Allerdings mit weitreichenden Ausnahmen. Schon ab Januar könnte es losgehen.
Stuttgart - In Stuttgart drohen wegen der Luftbelastung im nächsten Jahr Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Neben Experten des Landes kommen auch Juristen der Landeshauptstadt zu dem Schluss, dass im kommenden Jahr Fahrverbote verhängt werden könnten. Die Experten hatten sich am Donnerstag in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zu möglichen Fahrverboten geäußert. Die "Südwest Presse" berichtete am Samstag, dass ein noch unveröffentlichtes Gutachten der Landesregierung Fahrverbote ab 2019 für eine bessere Luft empfehle. Die beauftragte Kanzlei rate dem Land darin, ab Januar 2019 ein "zonenweites Verbot von Euro 3- und 4-Diesel" in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Damit sollen die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden. Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 5 sollen demnach einige Monate später ab September 2019 mit einem Fahrverbot für Innenstadtbereiche belegt werden. Allerdings könne diese Frist verlängert werden, sollte die Luft deutlich sauberer werden, schreibt das Blatt unter Berufung auf das ihr vorliegende Gutachten. Als erste Stadt bundesweit hat Hamburg Dieselfahrverbote in der Innenstadt angekündigt, die von kommendem Donnerstag an gelten. Ausnahmen für Anwohner und WirtschaftsverkehrEin Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte am Samstag, dass es eine juristische Bewertung von Juristen des Landes zu einem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebe. Ob tatsächlich Fahrverbote angeordnet werden, ist letztlich Sache der Politik. In der grün-schwarzen Koalition sind die Fahrverbote umstritten. Die Stadt Stuttgart versucht seit langem, die Schadstoffbelastung der Luft zu senken - mit dem Ziel, Fahrverbote zu verhindern. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart verwies darauf, dass die Entscheidung über einen Luftreinhalteplan beim Land liege. Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 7 C 30.17) in Leipzig auch mit Blick auf Stuttgart geurteilt, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Seit einigen Tagen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Demnach müssen Verkehrsverbote dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. "Mithin ist ein Verkehrsverbot zeitlich gestaffelt nach dem Alter und Abgasverhalten der betroffenen Fahrzeuge und unter Einschluss von Ausnahmeregelungen einzuführen", heißt in dem Urteil. Wie die "Südwest Presse" berichtete, schlägt das Gutachten des Landes weitreichende Ausnahmen vor. "Alle Anwohner der Zone, Handwerker, Liefer- und Wirtschaftsverkehr" sollten von den Fahrverboten ausgenommen werden, heißt es darin. Zudem könnte ein Fahrverbot abgewendet werden, wenn es im Sommer 2019 Prognosen gebe, nach denen die Grenzwerte auch ohne Einschränkungen für Euro-5-Fahrzeuge eingehalten werden können. Das sagen die Parteien"Für uns gilt weiterhin das Ziel: Saubere Luft für unsere Städte und auch die Vermeidung von Fahrverboten", sagte der CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart der Deutschen Presse-Agentur. Das Vorgehen werde mit dem Koalitionspartner besprochen. "Die starken Verbesserungen der Messwerte müssen laut Urteil in die weiteren Abwägungen einfließen", sagte er. Auch die Frage der Standorte der Messstellen müsse geklärt werden. Für die Opposition im Landtag warnten SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch und FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Verkehrsminister Winfried Hermann (beide Grüne) vor Fahrverboten. Sie sollten die Finger lassen davon, sagte Rülke. Stoch forderte unter anderem weitere "Bemühungen auf Bundesebene, um eine wirksame Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge zu ermöglichen". Ein Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag sagte: "Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts werden wir respektieren und umsetzen." Die wichtigsten Ziele für die Grünen sei eine "Verbesserung der Luftqualität, das Vermeiden von Verkehrsbeschränkungen und ein attraktiver öffentlicher Nahverkehr". Quelle: dpa
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