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BW-Justizministerium prüft Leipziger Fahrverbotsurteil - Gutachten soll Fahrverbote in Stuttgart klären

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Auch Stuttgart drohen Diesel-Fahrverbote. Das Baden-Württembergische Justizministerium will nun selbst noch einmal prüfen, ob das Aussperren von Diesel-Pkw rechtens ist.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf kündigte an, das Fahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch einmal zu prüfen Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf kündigte an, das Fahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch einmal zu prüfen Quelle: Picture Alliance

Stuttgart - Das Justizministerium in Baden-Württemberg will das Leipziger Fahrverbotsurteil mit Blick auf die Schlussfolgerungen für Stuttgart selbst auswerten. Das Thema werde vorrangig bearbeitet, sagte Justizminister Guido Wolf am Montag in Stuttgart. Zuvor waren Juristen des Landes und der Stadt zu dem Ergebnis gekommen, dass 2019 Fahrverbote für ältere Diesel-Autos verhängt werden können.

Grundsätzlich sei es aber so, dass sich juristische Gutachten nicht immer in ihren Bewertungen und Rechtsfolgen deckten, sagte Wolf. "Insofern wäre das nichts Überraschendes, wenn es auch in dieser Frage durchaus differenzierende Bewertungen gäbe. Ich habe bislang dafür keine Anhaltspunkte. Aber es ist immer so in der juristischen Bewertung, dass man hier zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen kann", sagte der Justizminister.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote für alte Diesel-Autos zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Ob das Land nach dem Urteil aber dazu gezwungen ist, Fahrverbote zu verhängen, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Das Thema ist in der grün-schwarzen Koalition umstritten, da insbesondere die CDU-Landtagsfraktion keine Fahrverbote will.

Die Koalition um Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will sich in den kommenden Tagen intensiver mit dem Thema befassen. Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz hatte zuletzt erklärt, er strebe eine Entscheidung bis zu den Sommerferien an.

 

Quelle: dpa

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