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Auto der Freundin regelmäßig genutzt: Fahrerin muss nach Unfall zahlen - Haftung bei Unfall

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Eine enge Beziehung begründet keinen Haftungsausschluss: Wer mit einem geliehenen Auto einen Unfall baut, muss in der Regel für den Schaden aufkommen.

Wer zahlt, wenn's kracht? Meist der Schuldige, wenn keine Versicherung eintritt. Das bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle Wer zahlt, wenn's kracht? Meist der Schuldige, wenn keine Versicherung eintritt. Das bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle Quelle: dpa/Picture Alliance

Celle - Wer mit einem geliehen Auto einen Unfall baut, kann nicht davon ausgehen, dass der Halter automatisch die Schäden am Auto trägt. Denn es ist nicht als stillschweigender Haftungsausschluss anzusehen, wenn jemand einem anderen den Wagen regelmäßig mit einem Zweitschlüssel überlässt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az: 15 U 148/15).

In dem Fall durfte eine Tochter das Auto ihres Vaters nutzen. Einer Freundin erlaubte sie, es ebenfalls mit ihrem Zweitschlüssel zu fahren. Die Freundin baute fahrlässig einen Unfall. Den Schaden am Auto wollte der Vater von der Frau bezahlt bekommen, da das Auto keine Kaskoversicherung hatte.

Das Gericht kam dieser Forderung nach. Denn die Freundin habe den Unfall verursacht. Ein stillschweigender Haftungsausschluss liege nicht vor, denn allein eine enge Beziehung begründe diesen nicht. Er kommt in der Regel nur bei besonderen Umständen in Betracht, etwa bei gegenseitigen Gefälligkeitsdiensten.

 

 

Quelle: dpa

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