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Automatik-Führerschein gilt nicht für halbautomatische Autos - Halbautomatische Autos nur mit "klassischem" Führerschein

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Dürfen Inhaber eines Automatik-Führerscheins Fahrzeuge mit halbautomatischem Getriebe fahren? Der TÜV Nord verneint und verweist auf die Schlüsselzahl auf EU-Führerscheinen.

Inhaber von Führerscheinen mit der Schlüsselzahl 78 dürfen nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal oder Kupplungshebel fahren. Inhaber von Führerscheinen mit der Schlüsselzahl 78 dürfen nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal oder Kupplungshebel fahren. Quelle: picture alliance / dpa

Essen - Wer seine Führerscheinprüfung mit einem Automatik-Auto gemacht hat, darf kein Fahrzeug mit manueller Schaltung fahren. Das regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Paragraf 17 Absatz 6. Laut dem TÜV Nord ist dort geregelt, dass die in einem Automatik-Auto erworbene Fahrerlaubnis auf Pkw ohne Kupplungshebel bzw. ohne Kupplungspedal beschränkt ist. Es gibt aber auch halbautomatische Fahrzeuge. Hier schaltet der Fahrer die Gänge manuell über einen Schaltknüppel, aber ohne Kupplungspedal.
Auch solche Autos dürfen Inhaber eines Automatik-Führerscheins nicht fahren, sagt der TÜV Nord. Der Schaltknüppel leitet nämlich vor dem Gangwechsel auch die Betätigung der Kupplung ein. Halbautomatische Fahrzeuge haben also einen Kupplungshebel im Sinne der FeV. Erkennen kann man die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Pkw mit automatischer Kraftübertragung an der Schlüsselzahl 78 auf der Führerscheinkarte. Umgekehrt gilt die Beschränkung natürlich nicht: Wer einen "klassischen" Führerschein hat, darf Automatik-Autos fahren.
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Avatar von dpanews
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35 Kommentare:

...und wie wird die Schaltarbeit am Lenkrad über Tasten oder Paddles gewertet?

Was ist mit Direktschalt-/Doppelkupplungsgetrieben?
Wandler- & CVT-Automaten haben mittlerweile auch fast alle einen Manuellen Modus?
Seltsam irgendwie:confused::confused::confused:

Avatar von Schattenparker134965
Tue Jun 23 12:22:43 CEST 2015

Gibt es so was auch im Ausland? Dabei denke ich besonders an USA, Kanada oder Japan, wo es kaum PKW mit Schaltgetriebe gibt. Dort wird doch sicher der Führerschein auf einem Automatikwagen gemacht. Gelten die dort ausgestellten Fahrerlaubnisse dann nicht für die hier üblichen Knüppelreißer?

Wenn halbautomatische Wagen nicht mit Automatikführerschein gefahren werden dürfen, dann kann man den Führerschein für Knüppelreißer auch auf einem halbautomatischen Wagen machen oder gilt der Umkehrschluß nicht?

Ich geh davon aus das die Polizei in 99% der Fälle es nicht beanstanden wird weil sie es nicht erkennt das es eine halbautomatik ist und eigentlich eine kupplung darstellt auch wenn ein solches Pedal nicht vorhanden ist.

Avatar von Gorgeous188 "Vollgasbeschleuniger"
Tue Jun 23 12:30:55 CEST 2015

Hier die Easytronic im Opel Corsa C. Kein Kupplungspedal, hydraulisch betätigte Kupplung. Im Automatikmodus schaltet die Halbautomatik selbstständig die Gänge rauf und runter, im manuellen Modus wird sogar automatisch runtergeschalten um den Motor nicht abwürgen zu können.
Aber das ist sicher wieder Paragraphenreiterei, dass man ja theoretisch in den manuellen Modus schalten könnte, und dann zum Hochschalten den Schaltknüppel anstoßen muss. Typisch Deutschland.

Bild:Easy
Avatar von Achsmanschette51801
Tue Jun 23 14:46:40 CEST 2015

Halbautomatik kann man nicht automatisch schalten lassen.
Eine Halbautomatik ist im Grunde ein normales Handschaltgetriebe, nur die Kupplung wird automatisch betätigt.

Im Anhang mal der Innenraum einer Mercedes A-Klasse mit Halbautomatik: Normaler Knüppel, aber eben kein Kupplungspedal.

Avatar von Spannungsprüfer22323
Tue Jun 23 15:24:18 CEST 2015

Fahrschulwagen nur als Schalter,Thema erledigt.

Avatar von Druckluftschrauber43577
Tue Jun 23 15:53:00 CEST 2015

Ich habe seinerzeit die Prüfung auf Automatik abgelegt, darf aber trotzdem Schalter fahren. Wann wurde das geändert?

1986 !
Giovanni.

Avatar von Druckluftschrauber43577
Tue Jun 23 16:19:09 CEST 2015

Ah, danke. Mir war doch so, dass ich da gerade noch so vorher kam :) (FS '85 gemacht).

Zitat:

@Gorgeous188 schrieb am 23. Juni 2015 um 12:30:55 Uhr:


Hier die Easytronic im Opel Corsa C.

Die Easytronic ist eine Vollautomatik, somit darf auch der volle Funktionsumfang mit dem Automatik-Führerschein genutzt werden.

da wird mal wieder in der sch..ße gerührt und man wundert sich daß es stinkt.
wer bitte diskutiert mit der rennleitung mit der ba in der hand ob oder ob nicht es ein halb/vollautomat ist.
kann man in d nicht mal darauf verzichten kleinkleckersdorf zu spielen.
weshalb wurde sowas einfaches wie kl 1, 2, 3, und moped4 , beseitgt,
iro--wohnmobilfahrer leeren ihr thermoskanne damit sie noch mit ihren fs weiterfahren können--iroaus

Zitat:

@op-p1 schrieb am 23. Juni 2015 um 16:48:50 Uhr:


da wird mal wieder in der sch..ße gerührt und man wundert sich daß es stinkt.
wer bitte diskutiert mit der rennleitung mit der ba in der hand ob oder ob nicht es ein halb/vollautomat ist.
Och wenn es darum geht, den § 21 StVG in voller Härte zu spüren oder nicht, würde sicher mancher probieren, da zu diskutieren oder das gerichtlich klären zu lassen.
Bei 180 Tagessätzen bzw. Geldstrafe oder halbes bzw. ein Jahr Knast kann man da mal das Diskutieren anfangen ;).

Zitat:

dejure.org
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Ob es fahrlässig oder vorsätzlich ist, einen halbautomatik-Wagen mit Automatik-Führerschein zu fahren ist dann auch noch interessant, aber das würde eh ein Gericht klären denke ich.
Avatar von Drahkke "Vordenker"
Tue Jun 23 18:32:37 CEST 2015

Zitat:

@MTM-P1 schrieb am 23. Juni 2015 um 11:55:07 Uhr:


Was ist mit Direktschalt-/Doppelkupplungsgetrieben?
Wandler- & CVT-Automaten haben mittlerweile auch fast alle einen Manuellen Modus?

Das sind Vollautomaten mit manueller Wah

lmöglichkeit

. Also

keine

halbautomatischen Getriebe.