Dürfen Inhaber eines Automatik-Führerscheins Fahrzeuge mit halbautomatischem Getriebe fahren? Der TÜV Nord verneint und verweist auf die Schlüsselzahl auf EU-Führerscheinen.
Quelle: picture alliance / dpa Essen - Wer seine Führerscheinprüfung mit einem Automatik-Auto gemacht hat, darf kein Fahrzeug mit manueller Schaltung fahren. Das regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Paragraf 17 Absatz 6. Laut dem TÜV Nord ist dort geregelt, dass die in einem Automatik-Auto erworbene Fahrerlaubnis auf Pkw ohne Kupplungshebel bzw. ohne Kupplungspedal beschränkt ist. Es gibt aber auch halbautomatische Fahrzeuge. Hier schaltet der Fahrer die Gänge manuell über einen Schaltknüppel, aber ohne Kupplungspedal. Auch solche Autos dürfen Inhaber eines Automatik-Führerscheins nicht fahren, sagt der TÜV Nord. Der Schaltknüppel leitet nämlich vor dem Gangwechsel auch die Betätigung der Kupplung ein. Halbautomatische Fahrzeuge haben also einen Kupplungshebel im Sinne der FeV. Erkennen kann man die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Pkw mit automatischer Kraftübertragung an der Schlüsselzahl 78 auf der Führerscheinkarte. Umgekehrt gilt die Beschränkung natürlich nicht: Wer einen "klassischen" Führerschein hat, darf Automatik-Autos fahren. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |