Halter zahlt bei entflohenem Nutzvieh -
Halter zahlt bei entflohenem Nutzvieh
verfasst am 24.07.2012 Der Halter der Tiere muss zahlen
Trier - Bricht Nutzvieh aus einem Gehege aus und rennt auf die Straße, muss der Besitzer für einen eventuellen Polizeieinsatz aufkommen. So hat das Verwaltungsgericht Trier nun geurteilt. Das gilt selbst dann, wenn die Tiere korrekt gesichert waren.
Verhandelt wurde der Ausbruch einer Ponyherde. Das Gatter ihrer Weide war bei einem Sturm von einem herabfallenden Ast zerstört worden, so dass die Tiere auf die Straße gelangten. Ein vorbeifahrender Autofahrer alarmierte daraufhin die Polizei, die die Herde in Sicherheit brachte. Die Kosten in Höhe von 209 Euro stellten die Beamten dem Halter in Rechnung.
Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Der polizeiliche Einsatz sei zur Gefahrenabwehr an der vielbefahrenen Straße notwendig und verhältnismäßig gewesen. Der Halter muss laut der Deutschen Anwaltshotline daher auch ohne eigenes schuldhaftes Verhalten für die Kosten aufkommen.
Quelle: Spotpress |
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