Nicht jeder Griff zum Telefon muss eine Strafe für den Fahrer bedeuten. Das Mobiltelefon in die Ladeschale zu legen sei erlaubt, entschied ein Gericht in Landstuhl.
Landstuhl - Handy am Steuer kann teuer werden: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg stehen im Bußgeld-Katalog. Was genau als Handy-Benutzung gilt, steht dort jedoch nicht. Ein Gericht setzte sich nun mit der Frage auseinander und befand: Mit dem Handy zu hantieren, kann in manchen Situationen zulässig sein. In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer das Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand genommen, um es in eine Ladestation zu stecken. Das beobachtete eine Polizeistreife - und verhängte ein Bußgeld. Der Fahrer legte Einspruch ein. Bislang sah das nicht jedes Gericht soZu Recht, entschied ein Richter aus Landstuhl. Denn für eine Strafe müsse immer ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein. Das Umlegen des Handys an einen anderen Platz reiche dafür nicht aus. Andere Gerichte werteten bereits den Ladevorgang als Telefonbenutzung. Das sei nicht richtig: Telefonieren mit Freisprechanlage oder Headset sei gestattet. Somit müsse auch erlaubt sein, das Handy dafür in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Weiterlesen: Bei der aktuellen Gesetzeslage muss es nicht bleiben. |