Der zweite Mordprozess gegen die beiden Ku'damm-Raser ist am Dienstag geplatzt. Einem Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter wurde stattgegeben.
Berlin - Der neu aufgelegte Mordprozesses um ein illegales Autorennen auf dem Berliner Ku'damm ist geplatzt. Die Hauptverhandlung sei ausgesetzt, teilte das Landgericht Berlin am Dienstag mit. Das erste Mord-Urteil gegen die zwei Männer hob der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. März dieses Jahres auf. Das Berliner Landgericht hatte im Februar 2017 bundesweit das erste Mal in einem Raser-Fall lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes verhängt. Der BGH sah aber den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Angeordnet wurden eine neue Beweisaufnahme und eine rechtliche Bewertung. Noch bevor die Anklage verlesen wurde, stellte der Verteidiger eines der Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Peter Schuster. Auf mehr als 30 Seiten führte Anwalt Rainer Elfferding aus, dass für den Richter eine erneute Verurteilung wegen Mordes schon feststehe. Dieser versuche die BGH-Entscheidung auszuhebeln. Das sei unverschämt, eine unverhohlene Missbilligung des BGH-Urteils. Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass die "Besorgnis der Befangenheit" nicht ausgeschlossen werden könne. Auf gesetzlicher Ebene wurden aus der der Raserei auf dem Ku'damm bereits Konsequenzen gezogen. Seit Oktober 2017 kann nun schon die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.
Quelle: dpa |