Ein Anhänger der indischen Religionsgemeinschaft "Sikh" will sich von der Helmpflicht befreien lassen. Er führt religiöse Gründe an. Das Gericht hat Bedenken.
Mannheim - Darf ein Sikh-Anhänger mit Turban statt Helm Motorrad fahren? Darauf besteht ein Mann aus Konstanz. Er wollte sich von der Helmpflicht befreien lassen und klagte deshalb vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gegen die Stadt. Er beruft sich auf religiöse Gründe. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Bei der mündlichen Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter allerdings durchblicken, dass er die Glaubensfreiheit nicht stärker gewichten wolle als die psychische Unversehrtheit anderer Unfallgegner. Bei einem Unfall gehe es nicht nur um mögliche Verletzungen des Motorradfahrers, sondern auch um ein mögliches Trauma bei anderen Beteiligten. Es liege ein kollidierendes Verfassungsrecht vor. Quelle: Picture Alliance Der Kläger argumentiert, er fahre täglich mit dem Motorrad und sei darauf angewiesen. Die Stadt widerspricht: Die Fahrten machten nur einen kleinen Teil des Alltags aus. Zudem könnte der Mann andere Verkehrsmittel nutzen. Er hat auch einen Autoführerschein. Helmpflicht schützt nicht nur den HelmträgerDer Mann war 2005 der Religion der Sikhs beigetreten, die ihm das dauernde Tragen eines Turbans vorschreibt. 2012 verpflichtete er sich nach eigener Aussage zum Leben nach diesen Regeln. Deshalb beantragte er 2013 bei der Stadt, keinen Helm nutzen zu müssen. Konstanz lehnte das jedoch ab. Im Jahr 2015 beschäftigte sich bereits das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem Fall. Die Richter gaben der Stadt Recht, weil die Ablehnung des Antrags nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletze. Zwar leisteten Sikhs bei ihrer Taufe den Eid, sich bis zum Lebensende die Haare nicht zu schneiden, sie zu bedecken und mit einem Turban zu schmücken. Das Tragen eines Helmes zwinge den Kläger aber weder zum Schneiden der Haare noch zu ihrer Entblößung in der Öffentlichkeit. Der Mann legte Berufung ein, sein Fall landete vor dem VGH. Eine Entscheidung des VGH wird in spätestens vier Wochen erwartet. Quelle: dpa |