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Höheres Haftungsrisiko für Motorradfahrer - Höhere Betriebsgefahr = höhere Haftung

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Motorradfahrer haben ein grundsätzlich höheres Haftungsrisiko als Autofahrer - selbst wenn ein Unfall unverschuldet war. Dies ergibt sich aus der erhöhten Betriebsgefahr: Motorräder sind schwieriger zu fahren.

Die geringe Sichtbarkeit und die Geschwindigkeit sind für die erhöhte Betriebsgefahr bei Motorrädern verantwortlich Die geringe Sichtbarkeit und die Geschwindigkeit sind für die erhöhte Betriebsgefahr bei Motorrädern verantwortlich Quelle: Picture Alliance

Berlin - Motorradfahrer sollten im Straßenverkehr besonders vorsichtig sein. Nicht nur, weil sie weniger geschützt sind als Autofahrer - sie tragen auch das höhere Haftungsrisiko. Wie der Deutsche Anwaltverein erklärt, weisen Gerichte Motorradfahrern oft eine höhere Schuld zu als dem Autofahrer. Das liege an der höheren Betriebsgefahr des Zweirads, das schwieriger zu führen sei als ein vierrädriges Fahrzeug.

Bei nicht eingetragenen Nachrüstungen droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs Bei nicht eingetragenen Nachrüstungen droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs Quelle: Picture Alliance Die Betriebsgefahr sei eine grundsätzliche Annahme: Bewege jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr, gehe allein davon eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus. Die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs wird deshalb vor allem dadurch bestimmt, wie viel Schaden es bei Dritten verursachen könnte. So sei die Betriebsgefahr bei einem Kleinstwagen etwa geringer als bei einem Sportwagen mit viel PS unter der Haube. Bei Motorradfahrern spielten hier etwa Faktoren wie die Geschwindigkeit, eine geringe Stabilität des Fahrzeugs und somit einer höheren Sturzgefahr sowie die geringere Sichtbarkeit eine Rolle.

Darüber hinaus sollten Motorradfahrer darauf achten, ob eventuell angebrachte Nachrüstungen zugelassen sind. Das sei nicht immer sofort zu erkennen, heißt es. Die Fahrer sollten deshalb darauf achten, ob der Hersteller die EU-Zulassung mit einem Dokument beweisen könne. Nicht zugelassene Umbauten könnten ein Bußgeld und in Ausnahmefällen auch die Stilllegung des Motorrads zur Folge haben. Da die Polizei mit eigens geschulten Beamten nach Umbauten fahndet, sollten die Fahrer immer die entsprechenden Dokumente mitführen, rät der Deutsche Anwaltverein.

 

Quelle: dpa

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