Musik im Auto ist für viele Fahrer unverzichtbar. Wer deswegen allerdings wichtige Geräusche wie Polizeisirenen überhört, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Berlin - Wer im Auto zu laut Musik hört, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt zumindest dann, wenn er dadurch den Verkehr behindert. "Grundsätzlich darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann", sagt Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland. Überhört der Autofahrer wegen der Musik beispielsweise einen Einsatzwagen, sei das eine Ordnungswidrigkeit, und die Polizei kann ein Bußgeld verhängen. Noch teurer kann es werden, wenn durch den Lärm ein Unfall verursacht wird. Dann können Haftpflicht- und Kaskoversicherung Regressansprüche geltend machen, warnt der TÜV Rheinland. Sander rät auch prinzipiell, im Auto auf zu laute Musik und insbesondere auf das Tragen von Kopfhörern zu verzichten. "Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen bei permanenter Extrembeschallung dauerhafte Spätschäden des Gehörs", sagt er.
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Quelle: dpa |