Wer seine Rechte nicht kennt, kann seinen persönlichen Schaden deutlich vergrößern. Zum Beispiel durch unbedarftes Verhalten, wenn doch einmal etwas passiert ist. Ein Beispiel: Noch immer sagen Autofahrer bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei, dass sie es eilig hatten. Der Beamte kann aus dieser Bemerkung auf Vorsatz schließen – und das fällige Bußgeld verdoppeln.
Oder: Bei einer positiven Alkohol-Blutprobe sagt der Ertappte zum Beamten: „Komisch, das letzte Bierchen ist doch schon drei Stunden her“. Die Behörde wird daraufhin den inzwischen abgebauten Blutalkohol hinzurechnen und einen höheren Pegel als gemessen vermerken. Ab 1,6 Promille droht eine MPU.
Lenhart/Leichthammer: Straßenverkehrsrecht, DTV 2012 Quelle: DTV
Auch wer wirklich nie zu schnell fährt (gibt es das überhaupt?), nie einen Schluck Alkohol trinkt und generell rücksichtsvoll fährt, kann schnell in eine Situation geraten, in der ihm Recht und Gesetz übel mitspielen.
Wer eine Übermüdung als Unfallursache angibt, kann wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt werden; wer einen körperlichen Ausfall als Unfallursache angibt (z. B. als Diabetiker eine Unterzuckerung), kann die Fahrerlaubnis verlieren. Gleiches gilt, wenn die Einnahme von Medikamenten zugegeben wird.
Am besten sagt man der Polizei deshalb gar nichts, sagt einer, der sich sehr gut auskennt. Der Verkehrsanwalt Uwe Lenhart:„ Geben Sie lediglich Ihre Personalien an. Wenn die Polizei Sie fragt, wie spät es ist, lautet Ihre Antwort: ‚Ich mache keine Angaben‘ ", rät er allen Autofahrern. Niemand sei zu Angaben verpflichtet, auch müsse niemand auf Vorladung zur Polizei gehen: „Weder Zeugen und erst recht nicht Beschuldigte“.
Fragen, auf die es nur selten ehrliche Antworten gibt
Diese und weitere Tipps, die in der Praxis Geld sparen und den Führerschein retten können, hat Lenhart mit Philip Wulf Leichthammer in einem Beck-Rechtsberater aufgeschrieben.
Auf 231 Seiten geben die Autoren Tipps und Antworten auf Fragen, die sich jeder Autofahrer schon einmal gestellt hat.
Wie und unter welchen Umständen kann ich einem Bußgeld aus dem Weg gehen? Was passiert nach einem positiven Drogenbefund? Wann genau habe ich Fahrerflucht begangen? In welchen Fällen kann ich eine Geschwindigkeitsmessung anfechten, und lohnt sich das überhaupt?
Erschreckend, wie schnell es gehen kann
Recht ist trocken und langweilig, aus einem Rechtsratgeber wird deshalb auch keine Unterhaltungsliteratur. Trotzdem liest sich der „Ratgeber Straßenverkehrsrecht“ flüssig, dank vieler konkreter Tipps und Fallbeispiele. Erschreckend, wie schnell und oft man selbst in Situationen geraten kann, die schnell sehr teuer werden können. Selbst wenn man stets versucht, alles richtig zu machen. Nur gelegentlich schleicht sich beim Lesen der Gedanke ein: Der Mensch in diesem Fallbeispiel hätte es verdient, diese Tipps nicht zu kennen. Schon John F. Kennedy wusste: „Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.“
Lenhart/Leichthammer: Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahrverbot, MPU
Beck-Rechtsberater im dtv, 231 Seiten, € 17,90
Quelle: MOTOR-TALK