Der Versicherungsschutz von Motorrädern mit saisonaler Zulassung ist im Winter nur eingeschränkt gültig. Deshalb sollten die Bikes nicht auf dem Gehweg stehen.
Hamburg - Ein Motorrad mit einem Saisonkennzeichen sollte nicht das ganze Jahr über auf dem Gehweg vor dem Haus abgestellt werden. Der Grund: In den Monaten, in denen die Maschine nicht zugelassen ist, gilt nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Darauf weist der Bund der Versicherten in Hendstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. |
