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Motorrad: Mit Saisonkennzeichen gilt kein voller Versicherungsschutz - Im Winter einen sicheren Stellplatz für das Motorrad finden

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Der Versicherungsschutz von Motorrädern mit saisonaler Zulassung ist im Winter nur eingeschränkt gültig. Deshalb sollten die Bikes nicht auf dem Gehweg stehen.

Wird das Motorrad mit Saisonkennzeichen in den Wintermonaten auf dem Gehweg abgestellt, übernimmt die Versicherung für entstandene Schäden keine Haftung Wird das Motorrad mit Saisonkennzeichen in den Wintermonaten auf dem Gehweg abgestellt, übernimmt die Versicherung für entstandene Schäden keine Haftung Quelle: picture alliance / dpa

Hamburg - Ein Motorrad mit einem Saisonkennzeichen sollte nicht das ganze Jahr über auf dem Gehweg vor dem Haus abgestellt werden. Der Grund: In den Monaten, in denen die Maschine nicht zugelassen ist, gilt nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Darauf weist der Bund der Versicherten in Hendstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.

Bei einem Diebstahl beispielsweise kommt die Teilkaskoversicherung nur für den Schaden auf, wenn das Motorrad in einer Garage, einem Keller oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht. Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung. Kippt das Zweirad in der Saisonpause auf dem Gehweg um und beschädigt ein Auto, muss der Halter den Schaden im Zweifel aus der eigenen Tasche zahlen. Passiert der Unfall aber in der Garage oder einem umzäunten Hof, kommt meist die Kfz-Haftpflicht für den Schaden auf.

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