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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern - In den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler

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Ein Gebrauchtwagen brennt vier Monate nach dem Kauf aus. Die Käuferin fordert Schadensersatz - und der Europäische Gerichtshof stärkt ihr den Rücken.

Laut dem Europäischen Gerichtshof liegt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf die Beweislast beim Verkäufer Laut dem Europäischen Gerichtshof liegt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf die Beweislast beim Verkäufer Quelle: picture alliance / dpa

Luxemburg - Vier Monate nach dem Kauf brannte der Gebrauchtwagen einer niederländischen Frau aus. Daraufhin verlangte die Käuferin Schadenersatz vom Autohaus. Doch der Verkäufer wies die Haftung zurück. Im Berufungsverfahren wandte sich der niederländische Gerichtshof Arnheim-Leeuwarden an den Europäischen Gerichtshof - und der stärkte nun die Rechte der Kunden.

Wer wegen fehlerhafter Ware von einem Kaufvertrag zurücktreten will, muss in den ersten sechs Monaten nicht nachweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand. Lediglich der Defekt selbst muss demnach nachgewiesen werden. Der kurze Zeitraum erlaube dann die Vermutung, dass der Mangel schon bei der Lieferung zumindest im Ansatz vorlag, hieß es mit Verweis auf eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz. Der Verkäufer könne aber darlegen, dass die Ware bei der Lieferung noch in Ordnung war.

Entschieden ist der Rechtsstreit in den Niederlanden mit der Vorabentscheidung in Luxemburg aber noch nicht. Der EuGH beantwortete lediglich die Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. Das nationale Gericht muss allerdings im Einklang mit der Auslegung entscheiden.

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