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EU einigt sich auf Mindeststandards für Hauptuntersuchung - In Deutschland ändert sich nichts

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Das EU-Parlament hat sich auf neue, europaweite Standards für die Hauptuntersuchung geeinigt. Für deutsche Autofahrer ändert sich nichts.

Hauptuntersuchung: In der EU müssen Neuwagen künftig nach vier Jahren erstmals geprüft werden. In Deutschland bleibt es bei drei Jahren Hauptuntersuchung: In der EU müssen Neuwagen künftig nach vier Jahren erstmals geprüft werden. In Deutschland bleibt es bei drei Jahren Quelle: dpa/Picture Alliance

Straßburg - Europa rückt zusammen, jetzt auch bei der Hauptuntersuchung. Künftig gibt es einheitliche Mindest-Standards in der gesamten europäischen Union. Wie die genau aussehen, das war umstritten. Der Kompromiss:

Neuwagen müssen ab 2018 erstmals nach vier Jahren zum TÜV. Danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Für deutsche Autofahrer ändert sich nichts, denn es handelt sich um Mindeststandards. Das heißt: Die strengere deutsche Regel, nach der die erste TÜV-Untersuchung nach drei Jahren fällig ist, kann bestehen bleiben.

Auch Motorräder müssen in Deutschland regelmäßig zur Kontrolle. Schwere Motorräder ab 125 Kubikzentimeter (Ccm) sollen ab 2022 EU-weit geprüft werden, ebenso wie Anhänger ab 3,5 Tonnen. Die neuen Regelungen gelten auch für Nutzfahrzeuge und Busse bis 3,5 Tonnen.

Ausnahmen gelten auf Wunsch von Großbritannien und der Niederlande für Anhänger bis 3,5 Tonnen und Wohnwagen. Mopeds und Kleinkrafträder müssen nicht geprüft werden.

Ursprünglich wollte die EU-Kommission für ältere Autos jährliche TÜV-Kontrollen einführen. Das haben die EU-Verkehrsminister und das Parlament abgelehnt.

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