Viele VW-Fahrer haben im Rahmen des Abgasskandals Klage eingereicht. Das Dresdner Landesgericht hat sich nun für ein Musterverfahren ausgesprochen.
Dresden - Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal können nach Ansicht des Dresdner Landgerichts nur in Musterverfahren entschieden werden. Das sei angesichts des erheblichen Aufwandes und der beträchtlichen Kosten, wenn alle Klagen parallel durch die Instanzen hindurch prozessiert würden, der einzig vertretbare Weg, hieß es in einer Erklärung vom Montag. Das Gericht forderte Kläger und Beklagte in den dort anhängigen Verfahren auf, die Entwicklung in der Berufungsinstanz abzuwarten und sie bis zur höchstrichterlichen Klärung ruhen zu lassen. „Alle Entscheidungen der unteren Instanz sind nur Durchgangsstadien." Und es sei offen, wer letztlich die Rechnung dafür tragen müsse. „Denn dies hängt davon ab, wer am Ende gewinnt." Eine erste Klage hatte das Gericht Anfang November abgewiesen. Die Richter hielten es für unverhältnismäßig, dass der Kunde eines Autohauses nach Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen einen Neuwagen für seinen 2012 erworbenen Diesel erhält, nachdem er das Angebot von Nachbesserungen abgelehnt hatte. Das Gericht geht aber von einer Berufung zum Oberlandesgericht aus, die bisher aber nicht erfolgte.
Quelle: dpa |