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Brüssel treibt Kartelluntersuchung gegen Kältemittel-Hersteller voran - Kältemittel-Hersteller unter Kartellverdacht

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Die europäische Wettbewerbsbehörde untersucht mögliche Absprachen der Firmen Honeywell und Dupont. Sie bieten das einzige für die EU zugelassene Kältemittel an.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter untersuchen den Vorwurf der Absprache zwischen den amerikanischen Kältemittel-Herstellern Honeywell und Dupont Die Brüsseler Wettbewerbshüter untersuchen den Vorwurf der Absprache zwischen den amerikanischen Kältemittel-Herstellern Honeywell und Dupont Quelle: picture alliance / dpa

Brüssel - Bei der Kartelluntersuchung gegen die beiden amerikanischen Kältemittel-Hersteller Honeywell und Dupont macht die EU-Kommission den nächsten Schritt: Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben beiden Firmen Details der Vorwürfe gegen sie zugeschickt. Der Ausgang des Verfahrens sei aber weiter offen, betonte die Behörde. Sie prüft seit Dezember 2011, ob die Konzerne sich abgesprochen haben. R1234yf ist das einzige im Handel verfügbare Kältemittel, das den EU-Klimaauflagen entspricht. Der Vorgänger R-134a ist verboten. R1234yf ist das einzige im Handel verfügbare Kältemittel, das den EU-Klimaauflagen entspricht. Der Vorgänger R-134a ist verboten. Quelle: picture alliance / dpa Laut Honeywell entbehren die Vorwürfe "jeglicher Grundlage". Die Entwicklung des Mittels sei "kostenaufwendig und risikoreich" gewesen.

Keine Alternative zu R1234yf

Die Chemikalie mit dem Namen R1234yf ist derzeit das einzige im Handel verfügbare Kältemittel, das EU-Klimaauflagen für neue Automodelle entspricht. Ab 2017 gilt die Vorgabe für alle Neuwagen. Der deutsche Autobauer Daimler setzt R1234yf nicht ein, weil er es für feuergefährlich hält und nutzt deshalb den verbotenen Vorläufer. Gegen die Bundesregierung läuft deswegen ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge. Dieses hat aber keine Verbindung zu dem Wettbewerbsfall.

Strafe: Bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes

Die vermutete Zusammenarbeit zwischen Honeywell und Dupont hat nach derzeitiger Einschätzung der EU-Kommission zu einer Verknappung des Angebots an R1234yf geführt und zu einer Einschränkung der technischen Entwicklung. Beide Firmen können nun zu den Vorwürfen der EU-Kommission Stellung beziehen. Falls die Brüsseler Behörde die Absprachen als erwiesen ansieht, kann sie eine Strafe in der Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

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