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Deutsche Umwelthilfe verklagt EU-Kommission - Kältemittelstreit geht wieder vor Gericht

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Der Streit um die umstrittene Chemikalie geht weiter: Weil die Europäische Kommission nicht alle Unterlagen zum Kältemittel R1234yf freigibt, geht die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht.

Die Klimaanlage soll kühlen oder wärmen, das Kältemittel hilft dabei Die Klimaanlage soll kühlen oder wärmen, das Kältemittel hilft dabei Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Europäische Kommission auf vollständige Akteneinsicht zum umstrittenen Kältemittel R1234yf verklagt. Bereits im Januar dieses Jahres hatte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Herausgabe der dokumentierten Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und der Automobil- sowie der Chemieindustrie beantragt. Und obwohl die EU-Umweltinformationsrichtlinien die Brüsseler Behörden zur Auskunft verpflichten, erhielt die DUH nur Teile der angeforderten Unterlagen. Mit dem „Schutz geschäftlicher Interessen“ und dem „Schutz der laufenden Untersuchungen“ wurde dies vom Generalsekretariat der EU-Kommission begründet.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das Verhalten der Kommission, weil „diese damit die wirtschaftlichen Belange der Automobil- und Chemieindustrie über den Umweltschutz und die Sicherheit der Menschen stellt.“ Durch die fehlende Transparenz erhärte sich außerdem auch der Verdacht, dass die „entsprechende Generaldirektion und der zuständige Industriekommissar Antonio Tajani bei der Bewertung des Kältemittels R1234yf alles andere als unbefangen sind.“

Fehlende Gesprächsprotokolle

In den übermittelten Dokumenten fand die DUH keine Gesprächsprotokolle oder sonstige Aufzeichnungen zu den Treffen zwischen Kommissions- und Industrievertretern. Dass diese nicht existieren, wie von den Brüsseler Behörden behauptet, hält die Umwelt- und Verbaucherschutzorganisation für ausgeschlossen.

Die verwehrten Dokumente beziehen sich unter anderem auf die R1234yf-Produzenten Honeywell und DuPont sowie den Autohersteller Ford. Sie betreffen zudem den Zeitraum, in dem die Kommission wegen Lieferschwierigkeiten des umstrittenen Mittels den gesetzlich verankerten Starttermin zur Umstellung auf umweltfreundliche Kältemittel um zwei Jahre nach hinten verschoben hat.

Resch schlussfolgert daraus: „Die Umsetzung der geltenden Richtlinie wurde willkürlich an die Verfügbarkeit von R1234yf angepasst. Mit dieser Maßnahme hat sich die Kommission zum Handlanger der Chemieindustrie und der Autohersteller gemacht. Den Pfad der Technologieneutralität hat sie damit endgültig verlassen.“

R1234yf: KBA empfahl unabhängige Tests

Außerdem steht das Vorgehen der Kommission bei der Sicherheitsbewertung der umstrittenen Chemikalie in der Kritik. Denn die gemeinsame Forschungsstelle der Kommission beschränkt sich lediglich auf Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Eigene Tests, wie vom KBA empfohlen, wurden nicht durchgeführt.

Die Klage auf vollständige Akteneinsicht soll nicht nur die Vorgehensweise der Kommission klären. „Die Rechtssache tangiert die grundsätzliche Frage, ob Informationsansprüche von Umweltverbänden, die dem öffentlichen Wohl dienen, gegenüber geschäftlichen Interessen Vorrang haben“, erläutert Rechtsanwalt Remo Klinger. Das Kältemittel ist umstritten, seit Daimler die Substanz getestet und als brandgefährlich bewertet hatte.

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