Ein Audi-Käufer wollte sein Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet haben. Audi habe ihn durch falsche Angaben über Emissionswerte zum Kauf veranlasst. Das OLG München wies die Klage ab.
München - Als erstes Oberlandesgericht hat das OLG München im Abgas-Skandal die Klage eines Autokäufers auf Rückerstattung des Kaufpreises für sein Dieselmodell abgewiesen. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Ingolstadt und ließ keine Revision zu, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag in München sagte. Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Audi A3 TDI beim Audi-Zentrum Ingolstadt gekauft. 2016 wollte der Mann das Auto zurückgeben und verlangte "wegen arglistiger Täuschung" die Rückzahlung des Kaufpreises: Er sei durch fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten zum Kauf veranlasst worden. Das Landgericht wies seine Forderung zurück, weil er nicht annähernd habe darstellen können, worin die arglistige Täuschung durch das Audi-Zentrum liegen solle. Fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten habe er nicht nachweisen können. Auf jeden Fall hätte er vor einem Rücktritt vom Vertrag vom Autohändler zunächst einmal Nachbesserung verlangen müssen. Ein Volkswagen-Konzernsprecher sagte, an deutschen Gerichten seien derzeit rund 4.000 ähnliche Verfahren anhängig. Etwa 400 Fälle seien entschieden worden, gut 70 Prozent davon durch Abweisung der Klagen. Ein kleiner Teil sei per Vergleich zwischen Käufer und Autohändler beigelegt worden.
Quelle: dpa |