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Videoaufnahmen im geparkten Auto unzulässig - Kameras filmten aus geparktem Auto: Geldstrafe

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Eine 52-Jährige brachte in ihrem geparkten Auto Kameras an, um Verursacher von Sachbeschädigungen aufzuzeichnen. Ein Münchner Gericht erklärte das nun für unzulässig.

Überwachungskameras im geparkten Auto als Schutz vor Sachbeschädigung mit Fahrerflucht? Unzulässig, befand das Münchner Amtsgericht. Und verhängte eine Geldstrafe von 150 Euro Überwachungskameras im geparkten Auto als Schutz vor Sachbeschädigung mit Fahrerflucht? Unzulässig, befand das Münchner Amtsgericht. Und verhängte eine Geldstrafe von 150 Euro Quelle: dpa / Picture Alliance

München - Der beste Schutz vor Sachbeschädigung am geparkten Fahrzeug? Einfach vorne und hinten Kameras installieren und dauerhaft aufzeichnen lassen. Das dachte sich jedenfalls eine 52-Jährige aus München. Als tatsächlich ein anderes Fahrzeug ihren Wagen beschädigte, ging sie mit den Aufnahmen zur Polizei. Und landete selbst vor Gericht. Die Ausstattung des Wagens mit Kameras sei unzulässig, befand das Münchner Amtsgericht (Aktenzahl: 1112 OWi 300 Js 121012/17). Konkret beruft sich die Justiz dabei auf das Datenschutzgesetz.

150 Euro Strafe

Der Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen. Er hielt der Frau aber zugute, dass das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden sei und sie "subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen". Der verhängte Geldstrafe von 150 Euro will die Betroffene nicht akzeptieren: Gegen das Urteil wurde Rechtsbeschwerde eingelegt - es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Generell kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz den Angaben nach mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Im aktuellen Fall berücksichtigte das Gericht, dass die Frau nur 1.500 Euro netto verdiene.

 

Quelle: dpa

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