• Online: 3.368

KBA verlangt Rückruf des Mercedes Vito - KBA: Illegale Abschalteinrichtung beim Mercedes Vito

verfasst am

Das KBA will eine illegale Abschalteinrichtung beim Mercedes Vito gefunden haben. Daimler ist anderer Auffassung und kündigt neben einem Software-Update Widerspruch an.

Das KBA hat Daimler aufgefordert, einen Rückruf des Mercedes Vito durchzuführen. Es will eine illegale Abschalteinrichtung gefunden haben Das KBA hat Daimler aufgefordert, einen Rückruf des Mercedes Vito durchzuführen. Es will eine illegale Abschalteinrichtung gefunden haben Quelle: Daimler

Stuttgart - Der Autobauer Daimler hat nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) beim Transporter-Modell Vito eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet. Das KBA habe einen Rückruf der Dieselfahrzeuge verlangt, teilte Daimler am Donnerstag mit und kündigte zugleich einen Widerspruch an. Das KBA war seit Februar 2018 möglichen Unregelmäßigkeiten beim Vito nachgegangen.

Laut einer Mitteilung von Daimler geht es um Vito-Modelle mit 1,6-Liter-Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6. Der Motor (OM 622) stammt aus der Kooperation mit Renault und wird in zwei Leistungsvarianten als 109 CDI und 111 CDI im Vito angeboten (88 und 114 PS). Im Jahr 2015 stellt Daimler auf Euro 6 um. Laut dem Bundesverkehrsministerium sind knapp 6.300 Fahrzeuge weltweit betroffen, 1.372 davon in Deutschland. Durch die Abschalteinrichtung komme es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten Emissionen von Stickoxid.

Das KBA habe Daimler einen Bescheid zugestellt, in dem das Unternehmen zu einem Rückruf aufgefordert wird. Die Programmierung von zwei Funktionen der Motorsteuerung entspreche nach Ansicht des KBA nicht den geltenden Vorschriften.

Mercedes widerspricht dem. Die beanstandeten Funktionen seien für das Bestehen des maßgeblichen Testzyklus NEFZ nicht erforderlich. Sie sollten lediglich "eine robuste Abgasreinigung bei unterschiedlichen Fahrbedingungen und über die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs sicherstellen". Daimler kündigte an, gegen den Bescheid des KBA Widerspruch einzulegen. Auch den Gang vor Gericht, um die Frage klären zu lassen, schloss das Unternehmen nicht aus.

Man werde jedoch weiterhin mit den Behörden kooperieren und ein Software-Update entwickeln. Nach Freigabe durch das KBA soll die Software aktualisiert werden. Die Kunden sollen dann entsprechend über die Maßnahme informiert werden.

Quelle: Mit Material von dpa

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
100
Hat Dir der Artikel gefallen? 4 von 5 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
100 Kommentare: