Der Apple iPod sieht dem iPhone zum Verwechseln ähnlich. Doch es gibt einen feinen Unterschied: Der iPod darf während der Autofahrt bedient werden.
Nürnberg - Ein iPod ist kein Mobiltelefon, auch wenn er so aussieht. Aus diesem Grund müssen Autofahrer mit einem iPod in der Hand auch kein Bußgeld fürchten, wie nun ein Amtsgericht entschied. Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der nach Ansicht der Polizei während der Autofahrt sein Handy benutzte und dafür ein Bußgeld zahlen sollte. Doch der Mann hielt kein iPhone, sondern einen iPod in der Hand. Da man mit dem Gerät nur Musik hören und nicht telefonieren kann, wollte der Fahrer gegen die auferlegte Strafe vorgehen. Das Amtsgericht Waldbröl gab ihm Recht, denn er habe nicht gegen das Handyverbot verstoßen. Hätte er ein iPhone in der Hand gehalten, ohne damit zu telefonieren, hätte er eine Strafe zahlen müssen. (Az. 44 OWI-225) Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |