Eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall nach einem fremdverschuldeten Unfall kann in Ausnahmefällen für viele Monate geltend gemacht werden.
Aachen - Das Geltendmachen ist möglich, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aus Geldmangel erwiesenermaßen nicht reparieren lassen kann und dafür auch keinen Kredit von seiner Bank bekommt. Das Landgericht Aachen sprach einem Unfallopfer in dieser Situation eine Entschädigung für insgesamt 565 Tage zu (Az.: 11 O 189/12), berichtet der ADAC. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betroffene die gegnerische Versicherung unverzüglich über seine Finanzlage informiert und einen Vorschuss anfordert. In dem verhandelten Fall hatte die Versicherung auf die Anfrage nicht reagiert und auch keinen Vorschuss gezahlt. Deshalb sei ein derart langer Anspruch auf Entschädigung wegen Nutzungsausfall gerechtfertigt, entschied das Gericht. Die Höhe erreichte nahezu den Wiederbeschaffungswert des Autos - knapp 15.000 Euro.
Quelle: dpa |