Für die meisten Plug-in-Hybride gibt es seit dem 1. September keine Elektroprämie mehr: Nur fünf Modelle werden subventioniert. Alle Hintergründe und die aktuelle Liste.
Berlin – Bundesregierung und Autohersteller unterstützen den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Je nach Antriebsart schießen sie 3.000 oder 4.000 Euro zu, um (teil-)elektrische Mobilität wirtschaftlich interessanter zu machen. Doch die Förderung ist an Voraussetzungen geknüpft. Seit dem 1. September 2018 erfüllen einige Autos sie nicht mehr. Plug-in-Hybride sind nur dann förderfähig, wenn sie weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Bisher wurde dieser Wert laut NEFZ gemessen, also im alten Prüfzyklus. Seit wenigen Tagen gilt die Abgasnorm Euro 6c und damit der neue, realitätsnahe WLTP-Standard. Damit steigt der Verbrauch auf dem Papier. Deshalb streicht das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) viele Autos von der Liste. Hier die aktuelle Liste der förderfähigen Fahrzeuge. Schuld sind allerdings nicht immer die Verbräuche der Autos, sondern die Prioritäten der Hersteller. Die meisten gestrichenen Fahrzeuge sind noch nicht im neuen Zyklus homologiert und deshalb nicht förderfähig. Hier ziehen die Autobauer andere Modelle vor, die sich besser verkaufen. Plug-in-Hybride: Nur noch fünf Modelle werden gefördertDie Liste der förderfähigen Plug-in-Hybridfahrzeuge umfasst insgesamt 42 Positionen. Aufgelistet sind zum Teil unterschiedliche Ausstattungsvarianten, Modelljahre und Karosserieformen. Unterm Strich bleiben 19 Fahrzeugtypen. Nur 5 von ihnen werden ohne Weiteres vom Staat gefördert:
Prinzipiell gewährt das Bafa für elf weitere Fahrzeugtypen die Zuschüsse, allerdings nur mit einer Ausnahmegenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt. Eine spezielle Regelung für Bestandsfahrzeuge, die jeder Hersteller beantragen kann: Eine gewisse Menge von bereits produzierten Autos darf mit alter Abgasnorm verkauft werden, obwohl bereits eine neue Norm gilt. Berechnungsgrundlage für diese Menge ist der Vorjahresabsatz eines Herstellers. Zehn Prozent davon dürfen noch nachträglich mit alter Norm zugelassen werden. Bedingung ist aber, dass sie bereits gebaut sind und nur noch auf ihre Anmeldung warten. Ausnahmegenehmigung für schon gebaute Plug-in-ModelleIm konkreten Fall betrifft das die folgenden Modelle:
Für diese Autos Autos gelten weiterhin die NEFZ-Werte. Staat und Hersteller zahlen die Förderprämien aus. Bestellbar sind diese Autos aber zum großen Teil nicht mehr. Einige Hersteller nehmen sie erst wieder in ihre Preislisten auf, wenn sie die neuen Abgasnormen erfüllen. Bisher ist unklar, ob sie dann die CO2-Grenzen für die Förderung einhalten. Dieses Problem hat Volvo schon jetzt: Für Plug-in-Hybride aus Schweden gibt es gar keine Förderung mehr. Die Fahrzeuge sind längst nach der neuen Norm zugelassen. Bisher wurden die Verbräuche als Grundlage für die Förderung allerdings auf NEFZ-Werte umgerechnet. So lag der CO2-Ausstoß bei weniger als 50 Gramm. Die WLTP-Werte liegen darüber. Damit streicht das Bafa die Förderung. Einen Sonderfall gibt es bei Kia. Ob die Optima Limousine mit Plug-in-Hybrid-Antrieb gefördert wird, hängt von der Ausstattung ab: Als „Spirit“ bekäme sie eine Ausnahmegenehmigung des KBA. In der Variante „Attract“ gibt es keinen Zuschuss. Elektroauto-Förderung: Wenig NachfrageDer Fördertopf der Bundesregierung gilt bis einschließlich Juni 2019. Bisher gingen insgesamt 75.338 Anträge ein: 45.493 für Elektroautos, 29.827 für Plug-in-Hybride und 18 für Brennstoffzellenfahrzeuge. Das gefragteste Modell ist der Renault Zoe (8.087 Anträge). Der Staat zahlt die Hälfte der angegebenen Förderungen, den Rest begleichen die Hersteller. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. ***** In eigener Sache: Du willst regelmäßig die besten Auto-News lesen? Dann abonniere unseren wöchentlichen E-Mail-Newsletter oder täglichen Whatsapp-Newsletter (Mo-Fr). Es dauert nur 1 Minute. |