Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Radfahrer ohne Helm haben bei einem fremdverschuldeten Unfall Anspruch auf vollen Schadenersatz - auch wenn sie keinen Helm tragen.
Karlsruhe - Bei unverschuldeten Unfällen haben Radfahrer auch dann einen vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Es muss nicht von Neuem verhandelt werden. Eindeutige Umfrage auf MOTOR-TALKAuch bei einer Umfrage auf MOTOR-TALK vor einem Jahr konnten viele Teilnehmer das erste Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig nicht nachvollziehen. 60 Prozent (2.911 Teilnehmer) fanden, dass Radfahrer ohne Helm bei einem fremdverschuldeten Unfall keine Mitschuld trifft. Nur 37,4 Prozent (1.814 Teilnehmer) waren der Meinung, dass sich Radfahrer ohne Helm mitschuldig machen. Der Fahrradfahrer-Verband ADFC hatte noch kurz vor der BGH-Entscheidung eine Diskussion darüber gefordert, wie Radfahren in Deutschland allgemein sicherer gemacht werden könne. Eine Helmpflicht lehnt der Verband ab. "Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, verhindert auch kein Helm", sagte ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork im Radiosender hr-iNFO. |