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Tempolimit nach Ende von Bauarbeiten nicht rechtens - Keine Bauarbeiten, kein Tempolimit

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Ein Tempolimit wegen einer Brückensanierung darf nicht "vorsorglich" im Hinblick auf mögliche weiter Bauarbeiten aufrechterhalten werden.

Geblitzt werden darf nur mit rechtlicher Grundlage für ein Tempolimit Geblitzt werden darf nur mit rechtlicher Grundlage für ein Tempolimit Quelle: picture alliance / dpa

Düsseldorf - Nach Abschluss von Bauarbeiten muss ein Tempolimit aufgrund einer Brückensanierung aufgehoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die maximal 80 km/h auf einer Rheinbrücke beendet.

Die Geschichte hinter dem Fall: Obwohl die Brücke im Jahr 2013 fertig saniert wurde, blieb das Tempolimit stehen. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten sei der Grund für die angeordneten 80 km/h entfallen, sagten die Richter. Mögliche weitere Sanierungsarbeiten rechtfertigten keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Geklagt hatte ein Autofahrer, der auf der Brücke geblitzt worden war. (AZ: 6 K 2251/13).

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