Erneute Kritik an den Vorstandsboni im Volkswagen-Konzern: SPD-Chef Sigmar Gabriel fordert einen besseren Umgang mit den Bonuszahlungen.
Wolfsburg - SPD-Chef Sigmar Gabriel hat erneut gegen die Bonuszahlungen an die Volkswagen-Vorstände gewettert. Die Beschäftigten dürften nicht unter den Fehlern des Managements leiden, sagte der Bundeswirtschaftsminister bei einem Termin zu den niedersächsischen Kommunalwahlen in Wolfsburg. „So richtig verstanden habe ich das nicht, dass man sich in Zeiten dieser Krise im Vorstand dann Boni einsteckt in Millionenhöhe, statt vielleicht das Geld an die Beschäftigten-Stiftung zu spenden“, sagte Gabriel. Das Land Niedersachsen sowie die Arbeitnehmervertreter hatten sich zuletzt dafür eingesetzt, die Bonuszahlungen für VW-Vorstände drastischer zu senken als dann geschehen. Die millionenschweren Bonuszahlungen an den VW-Vorstand sind seit langem umstritten. Auch für das vergangene Jahr waren bei Volkswagen Boni gezahlt worden, obwohl der Autobauer wegen der immensen Kosten für den Abgasskandal einen Rekordverlust erwirtschaftet hatte. Erst Mitte Juli hatte der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) angesichts eines Bußgeldverfahrens wegen unrechtmäßiger Gewinne eine Rückzahlung von Vorstands-Boni ins Spiel gebracht. „Kein Gewinn ist kein Gewinn und von keinem Gewinn kann man auch keine Boni zahlen“, hatte VW-Aufsichtsratsmitglied Lies gesagt. Zunächst aber müssten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig abgewartet werden. Es könnte dann aber sein, dass geprüft werden müsse, welche „rechtlichen Rückgriffsmöglichkeiten“ es bei gezahlten Boni gebe. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte ein Bußgeldverfahren gegen VW gestartet. Dabei könnten unrechtmäßige Gewinne aus dem Verkauf der weltweit rund elf Millionen manipulierten Autos zurückgefordert werden. Die Ermittlungen drehen sich um die Frage, ob VW mit einer den Vorschriften entsprechenden Diesel-Abgasreinigung weniger verdient hätte. VW hatte vor dem Abgas-Skandal Milliardengewinne gemacht. Den Differenzbetrag könnte die Ermittlungsbehörde nachträglich einkassieren.
Quelle: dpa |