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Weihnachts-Deko im Auto: Darauf solltet Ihr achten - Keine Lichterketten im Fahrzeug-Innenraum

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Keine Frage: Leuchtende Weihnachts-Deko macht die Straßen im Dezember schöner. Doch zulässig ist sie nur an den Fassaden der Häuser, nicht im Innenraum des Autos.

In diesem Auto weihnachtet es womöglich etwas zu sehr: Der Gesetzgeber untersagt leuchtende Deko und Accessoires, die dem Fahrer die Sicht nehmen In diesem Auto weihnachtet es womöglich etwas zu sehr: Der Gesetzgeber untersagt leuchtende Deko und Accessoires, die dem Fahrer die Sicht nehmen Quelle: dpa / Picture Alliance

Köln - Was die Weihnachtszeit besonders macht? Die Vorfreude. Die Kekse. Und natürlich die Beleuchtung. Allerdings: Im Auto sind blinkende Tannenbäume oder Lichterketten tabu. Die Beleuchtung im und am Kraftfahrzeug ist gesetzlich geregelt. "Da ist nur das erlaubt, was in der Zulassungsordnung explizit aufgeführt ist. Alles andere ist unzulässig", sagt Hans-Ulrich Sander vom Tüv Rheinland.

Bußgeld: Ab 20 Euro

Das beziehe sich auf alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug sowie auf alle Beleuchtungen im Fahrzeug mit Außenwirkung. Eben etwa Dekoleuchten, egal ob weihnachtlich oder nicht. Bei Missachtung drohen Bußgelder ab 20 Euro. Hintergrund dieser starken Reglementierung: Der Gesetzgeber will ein eindeutiges Signalbild im Straßenverkehr. "Blaues Licht wird mit Fahrzeugen mit Sonderrechten verbunden, drei weiße Leuchten in Dreiecksform signalisieren ein Schienenfahrzeug, ein weißes Licht ein entgegenkommendes Kraftrad", gibt Sander Beispiele.

Es gibt auch Einschränkungen für Weihnachtsscmuck, der nicht leuchtet: Generell sind Accessoires im Auto nur da erlaubt, wo sie die Sicht des Fahrers nicht behindern und die Fahrzeuginsassen nicht gefährden. Üppige Weihnachts-Deko könne andere Verkehrsteilnehmer ablenken und somit das Unfallrisiko erhöhen, gibt Sander zu Bedenken.

 

Quelle: dpa

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