Verteidigung fordert Freispruch für Autobahnschützen -
Keine Rechtsgrundlage für Autobahnschützen
verfasst am 20.10.2014Der sogenannte Autobahnschütze wurde mit Hilfe eines Massenscreenings überführt. Doch für diese Überwachung habe es keine rechtliche Grundlage gegeben, sagt der Anwalt des Angeklagten.
Der Autobahnschütze vor Gericht
Quelle: picture alliance / dpa
Würzburg - Im Prozess gegen den sogenannten Autobahnschützen hat die Verteidigung einen Freispruch für den Täter gefordert. Die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen, die zur Überführung des Serientäters geführt hatte, sei rechtlich unzulässig gewesen - so lautet die Begründung von Franz-Josef Krichel, einer von zwei Wahlverteidigern des Angeklagten. Diese Daten hätten ohne richterlichen Beschluss gar nicht erst erfasst, geschweige denn ausgewertet werden dürfen, sagte der Anwalt.
Das Bundeskriminalamt hatte 2013 viele Millionen Kennzeichen von Fahrzeugen an sieben Autobahnabschnitten in Deutschland erfasst und ausgewertet. Für dieses "Massenscreening allererster Güte" habe die rechtliche Grundlage gefehlt, befand der Verteidiger. Damit sei das Ermittlungsergebnis unzulässig. Für den Fall, dass die Strafkammer dieser Einschätzung nicht folgen sollte, plädierte die Verteidigung hilfsweise auf eine Strafe von nur sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwölf Jahre Haft gefordert. |
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