Wer in Turnschuhen auf dem Motorrad unterwegs ist, trägt keine Mitschuld an dadurch begünstigten Verletzungen. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Nürnberg - Einen Motorradfahrer trifft durch das Tragen von einfachen Sportschuhen bei einem Unfall keine Mitschuld an schweren Verletzungen. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Dass ein Motorradfahrer zu seinem eigenen Schutz spezielle Motorradschuhe tragen müsse, sei nicht gesetzlich vorgeschrieben und falle auch nicht unter das allgemeine Verkehrsbewusstsein. In dem verhandelten Fall ging es um einen Motorradfahrer, der in ein ausparkendes Auto gefahren war und sich schwere Fußverletzungen zugezogen hatte. Sein Unterschenkel musste amputiert werden. Der Mann bekam ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro, der Schadenersatz lag bei 13.000 Euro. Zu Recht, entschied das Gericht, und lehnte damit eine Berufung der Gegenseite ab. |