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Recht: Nicht überall sind Tempo-30-Zonen erlaubt - Keine Tempo-30-Zone auf der Landstraße

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Tempo-30-Zonen sind nach der Straßenverkehrsordnung auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen nicht erlaubt. Eine Frau klagte deshalb gegen die Stadt Koblenz und bekam Recht.

Laut StVO darf es keine Tempo-30-Zone auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen geben Laut StVO darf es keine Tempo-30-Zone auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen geben Quelle: picture alliance / dpa

Koblenz - Auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen darf es laut Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen geben. Das hat nun das Landgericht Koblenz noch einmal unterstrichen. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 126 gestört gefühlt hatte.

Auf dem betreffenden Abschnitt hatte die Stadt Koblenz eine 30er-Zone im Bereich einer Ortsdurchfahrt eingerichtet. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Nach seiner Auffassung verbietet die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle ein derartiges Tempolimit. Die Tempo-30-Zone muss daher vorübergehend wieder aufgehoben werden.

Die Stadt Koblenz hat zwischenzeitlich allerdings die Abstufung des Straßenabschnitts zur Gemeindestraße beantragt. Wird diese bewilligt, ist eine 30er-Zone wieder möglich.

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