Verhält sich ein Kind im Straßenverkehr wissentlich falsch, kann es für einen Unfall haften. Der Autofahrer ist dann aus dem Schneider, so ein Gerichtsurteil.
Naumburg - Bei einem Unfall im Straßenverkehr kann ein 11-jähriges Kind allein haften. Begeht das Kind einen Verkehrsverstoß, wiegt das schwerer als die Betriebsgefahr des Autos. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (AZ 10 U 22/12).
Im vorliegenden Fall wollte eine Elfjährige in der Dunkelheit zwischen parkenden Autos die Straße überqueren, um zu Kindern auf der anderen Straßenseite zu gelangen. Den herannahenden Pkw sah sie zwar, unterschätzte aber die Geschwindigkeit. So schildert es der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die Autofahrerin fuhr mit etwa 25 bis 30 km/h, da sie auf die Kinder auf der anderen Straßenseite bemerkt hatte. Es kam zum Unfall, die 11-Jährige wurde verletzt.
Nach dem Unfall blieb die Klage gegen die Autofahrerin ohne Erfolg. Ihre Geschwindigkeit sei angemessen gewesen und sie habe nicht mit dem Auftauchen des Mädchens rechnen müssen, begründeten die Richter. Laut ihres Urteils kann die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs in diesem Fall nicht zu Lasten der Fahrerin herangezogen werden. Das Mädchen habe erkennen können, dass sie unvernünftig handele. Außerdem sei ihr bewusst gewesen, dass sie besonders vorsichtig sein muss, wenn sie zwischen geparkten Fahrzeugen die Straße überqueren will.
Quelle: SP-X |