Die Rheinbrücke bei Leverkusen kann neu gebaut werden, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Umweltschützer hatten geklagt und einen Tunnel gefordert.
Leipzig - Eine der meistbefahrenen Autobahnbrücken in Deutschland kann neu gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht gab grünes Licht für den Ersatz der maroden Leverkusener Rheinbrücke. Der 9. Senat wies am Mittwoch Klagen eines Umweltvereins und eines Bürgers gegen das Vorhaben zurück. Die Behörden hätten keine Fehler gemacht, die zur Aufhebung ihrer Baupläne hätten führen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung. Damit kann voraussichtlich wie geplant im Frühjahr 2018 mit dem Neubau begonnen werden. "Wir sind natürlich froh, dass das Urteil in diesem Sinne ausgefallen ist und unseren Plänen nun nichts mehr im Wege steht", sagte Thomas Ganz, Regionalleiter des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW. Die Rheinbrücke ist Teil des Kölner Autobahnrings. Über die Brücke rollt ein großer Teil des Fernverkehrs auf der A1 in Richtung Belgien und Frankreich. Die Planer stehen unter großem Zeitdruck: Lastwagen dürfen die Brücke seit 2014 nicht mehr befahren. Sie müssen deshalb auf andere Strecken ausweichen. Hätte das Gericht Nachbesserungen an den Plänen gefordert, hätte das den Baubeginn verzögert. Gericht: Sicherheit ist gewährleistetDie Kläger hatten kritisiert, dass nicht alle Alternativen für die geplante achtspurige Doppelbrücke geprüft worden seien - etwa eine Tunnellösung. Zudem fürchten sie erhebliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit, weil einige Pfeiler der neuen Brücke auf dem Gelände einer alten Deponie errichtet werden sollen. Dort lagern unter anderem Produktionsabfälle der Bayer-Werke. Die Planer halten die Gefahren dagegen für beherrschbar und bekamen in dieser Frage Rückendeckung aus Leipzig. Die Risiken seien hinreichend ermittelt und beurteilt worden, urteilten die Richter. Für die Arbeiten im Deponiebereich hätten die Behörden Pläne aufgestellt, die die Sicherheit der Bürger und der Bauarbeiter gewährleisteten. Zwei Brücken geplantDass die von den Klägern gewünschte Tunnellösung nicht realisiert werde, sei rechtens, entschied der 9. Senat außerdem. Der Vorsitzende Richter stellte zudem klar, dass er kein Schiedsrichter zwischen verschiedenen planerischen Vorstellungen sei. In dem Prozess sei es ausschließlich darum gegangen, den Planfeststellungsbeschluss rechtlich zu prüfen. Die rund 50 Jahre alte A1-Brücke über den Rhein ist derart marode, dass Lastwagen sie nicht mehr nutzen dürfen. Mit Schranken werden Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, am Befahren gehindert und vor der Brücke abgeleitet. Laut Bundesgericht wurde die Brücke einst für 40.000 Fahrzeuge pro Tag konzipiert. Zuletzt hatte sie mit mehr als 120.000 Fahrzeugen täglich die Belastungsgrenze erreicht. Das Neubau-Projekt sieht im Detail zwei Brücken-Bauwerke vor. Zunächst soll nördlich direkt neben der maroden Brücke eine neue gebaut werden. Dann soll die alte Brücke abgerissen und an ihrer Stelle die zweite neue Brücke entstehen.
Quelle: dpa |