Der Führerschein für 3,5- und 7,5-Tonner gilt nur noch befristet. Lkw-Fahrer müssen sich regelmäßig vom Arzt durchchecken lassen. Das gilt auch rückwirkend.
Stuttgart - Brummifahrer müssen künftig alle fünf Jahre zum Gesundheitscheck. Bisher galt ihr Führerschein der Klasse C1 oder C1E automatisch bis zum 50. Lebensjahr, jetzt muss er regelmäßig verlängert werden, wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt. Das gilt auch rückwirkend für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellt wurden. Mit der Klasse C1 dürfen Lkw gefahren werden, deren Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 Kilogramm liegt. Ausgenommen sind jedoch ab sofort alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Für die ist nun unabhängig von der Zahl der Sitzplätze ein Führerschein der Klasse D1 erforderlich. Bislang durften mit C1 bis zu acht Passagiere mitgenommen werden. C1-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der Neuregelung nicht betroffen; ihre Inhaber dürfen weiterhin Kleinbusse fahren. Die Verlängerung sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Führerscheine, die vor dem Stichtag erteilt wurden, bleiben wie gehabt bis zum 50. Lebensjahr gültig. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird als Straftat sanktioniert.
Quelle: sp-x |