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Jahresbilanz: Ist Knöllchen sammeln günstiger als Parktickets kaufen? - Knöllchen statt Parkticket - Lohnt sich das?

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Mancherorts ist ein Knöllchen günstiger als das Parkticket. Doch Vorsicht: Notorische Falschparker schickt die Fahrerlaubnisbehörde zur MPU.

Renitente Falschparker können von der Fahrerlaubnisbehörde zur medizinisch-psychologischen Untersuchung geschickt werden Renitente Falschparker können von der Fahrerlaubnisbehörde zur medizinisch-psychologischen Untersuchung geschickt werden Quelle: Picture Alliance

München - Vermutlich hat sich jeder Autofahrer, vor dem Parkscheinautomaten stehend, schon einmal folgende Frage gestellt: Wenn man regelmäßig im absoluten Halteverbot parkt, sind die Knöllchen dann am Jahresende nicht sogar günstiger als es die Parktickets gewesen wären?

Ob sich das rechnet, kommt auf die jeweiligen kommunal unterschiedlichen Parkgebühren, die Häufigkeit des Fehlparkens und die Höhe der Knöllchen an. Der Regelsatz sieht hier für die verschiedenen Zuwiderhandlungen zwischen 10 und 35 Euro vor. Außerdem: Je nachdem, wo man parkt, beispielsweise in Feuerwehrzufahrtszonen oder auf Behindertenparkplätzen, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Dann entstehen in jedem Fall Kosten die das Parkticket übersteigen.

Allerdings erhalten notorische Falschparker unter Umständen nicht nur ein Bußgeld, ihnen drohen auch andere Maßnahmen, erläutert der ADAC. So kann die Fahrerlaubnisbehörde notorische Falschparker zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) schicken. Das ist eigentlich nur bei erheblichem Fehlverhalten üblich. Geht der Autofahrer nicht zur MPU, kann ihm sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

161 Verstöße in sechs Jahren

In einem Fall, den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 10 S 1883/14) entscheiden musste, wurde dem Falschparker tatsächlich der Führerschein entzogen: Er hatte in sechs Jahren 161 Verkehrsverstöße begangen, überwiegend Parkverstöße. Nachdem ihm wegen der Nicht-Teilnahme an der MPU die Fahrerlaubnis entzogen wurde, klagte der Betroffene. Unter anderem war er der Ansicht, ein beharrlicher Verstoß sei nur anzunehmen, wenn nahezu wöchentlich einer dokumentiert werde. Das war bei ihm nicht der Fall.

Das Gericht sah das anders: Eine langjährige und hartnäckige Begehung einer Vielzahl von Verstößen könne Fahreignungszweifel hervorrufen, wenn sich dadurch eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbare.

Quelle: dpa

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