Wenn es beim Überholen kracht, hat nicht immer nur der Überholende Schuld. Hätte der entgegenkommende Autofahrer ausweichen können, trägt er eine Mitschuld.
Quelle: picture alliance / dpa Köln - Verkehrsgefährdendes Überholen muss nicht zwangsläufig zur alleinigen Haftung des überholenden Autofahrers führen. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 19 U 83/14) trifft den entgegenkommenden Fahrer bei einer Kollision ein Mitverschulden, wenn er noch rechtzeitig hätte ausweichen können. Das berichtet die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Ausgabe 7/2015). In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer trotz Gegenverkehrs einen vor ihm fahrenden Wagen überholt. Dabei stieß er mit dem entgegenkommenden Fahrzeug der Klägerin zusammen. Sie war der Auffassung, der Unfallverursacher müsse alle Kosten tragen. Das Gericht sah die Sache anders und verurteilte sie zu einer Mithaftung an den Unfallkosten in Höhe von 20 Prozent. Ein Sachverständiger hatte zuvor festgestellt, dass die Klägerin rechtzeitig hätte ausweichen können, also auch falsch reagiert habe. Nach Ansicht der Richter war der Unfall deshalb für die Klägerin kein "unabwendbares Ereignis". Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |