Ist ein Kind bei einer Kontrolle nicht angeschnallt, müssen die Eltern ein Bußgeld zahlen. Das gilt auch, wenn sich das Kind während der Fahrt selbst abschnallt.
Hamm - Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm können Eltern schon vierjährigen Kindern die Gurtpflicht verständlich machen. Die Konsequenz: Erwischt die Polizei ein Kind in diesem Alter unangeschnallt auf dem Kindersitz, müssen die Eltern eine Geldbuße akzeptieren. So lautet ein Beschluss des Gerichts (Az. 5 RBs 153/13). In dem Fall hatte sich ein Kind während der Fahrt im Kindersitz selbst abgeschnallt. Die Erziehungsberechtigten sollten nach einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 40 Euro zahlen, legten aber Beschwerde ein. Dies wiesen die Richter ab mit der Begründung, einem vierjährigen Kind könnten die Gefahren eines Abschnallens während der Fahrt verständlich gemacht werden. Auch müsse der Fahrer stets kontrollieren, dass sich das Kind nicht abschnalle. In Einzelfällen müsse die Fahrtroute sogar so gewählt werden, dass ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und sofortiges Anhalten gefahrlos möglich sei, so die Richter.
Quelle: dpa |