Lackkratzer sind ärgerlich, besonders, wenn sie absichtlich verursacht wurden. Vandalismus muss der Fahrzeughalter jedoch glaubhaft darlegen können, damit die Vollkasko greift.
Quelle: picture alliance / dpa-tmn Duisburg - Nur wenn Kratzer im Autolack zweifelsfrei durch Vandalismus entstanden sind, bezahlt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Der Fahrzeugbesitzer muss das glaubhaft darlegen können, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: 12 S 61/13). In dem verhandelten Fall behauptete ein Autofahrer, sein Wagen sei auf der Garageneinfahrt seiner Schwester mutwillig zerkratzt worden. Er forderte 3.800 Euro Schadenersatz von seiner Vollkaskoversicherung. Die musste am Ende nicht zahlen, da das Gericht bezweifelte, dass die Kratzer auf Vandalismus zurückgingen. Dagegen sprach nach Ansicht der Richter unter anderem, dass der Fahrzeughalter den Schaden nicht bei der Polizei angezeigt hatte. Auch seien die Kratzer untypisch für Vandalismus. Darüber hinaus hatte die Schwester des Klägers als Zeugin widersprüchliche Angaben gemacht. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |