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Potsdamer Anwalt prüft Verkehrsvergehen - Kummerkasten für Verkehrssünder

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Potsdam - Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplenius hilft Verkehrssündern: Sein "Kummerkasten" soll Autofahrern den Gang zum Anwalt erleichtern.

Beim Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplenius melden sich vor allem vermeintliche Tempo- und Rotlichtsünder, Drängler und Gurtmuffel. Der Jurist ist Spezialist für Verkehrsrecht und bietet jetzt mit einer (markenrechtlich geschützten) Strafzettelbox Verkehrssündern die Möglichkeit, sich ihrer Sorgen zu entledigen. Betroffene können ihre Bußgeldbescheide in zwei Briefkästen werfen und der Jurist prüft, ob ein Einspruch sinnvoll wäre und Chancen auf Erfolg hätte.

Die Eplenius-Box in Potsdam Die Eplenius-Box in Potsdam Dabei geht es dem Anwalt nicht darum, dass Verkehrssünder ungestraft davonkommen. "Aber nicht immer sind die Fälle eindeutig und die Strafen angemessen", sagt Eplinius. So seien Geschwindigkeitsmessungen oft fehlerhaft, weil die Geräte zuweilen gar nicht oder falsch geeicht seien. "Es gibt eine Reihe von Fehlerquellen", weiß der Anwalt aus Berufserfahrung und ergänzt: "Meist wissen Betroffene gar nicht, welche Möglichkeiten und Chancen sie haben." Dabei gebe es zahlreiche Ansätze zu prüfen, ob die auferlegten Sanktionen angemessen sind. In acht von zehn Fällen hat Eplinius nach eigener Aussage im Vorjahr mildere Strafen oder eine Einstellungen der Verfahren erstritten.

Chancen des Einspruchs bewerten

Ganz so leicht ist es nach Auffassung des ADAC-Verkehrsrechtsexperten Jost Henning Kärger indes nicht. "Ein Blick auf den Bußgeldbescheid reicht nicht, um die Chancen eines Einspruchs zu bewerten", sagt der stellvertretende Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC in München. Es bedürfe einer umfangreichen Prüfung der Akte und - im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung - einer Bewertung durch einen Sachverständigen.

Doch im Sinne einer Erstberatung hält Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein, das Angebot seines Potsdamer Kollegen für hilfreich. Denn laut Elsner tun sich viele Betroffene schwer, eine Kanzlei zu betreten. "Selbst bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall sucht nur jeder zehnte Betroffene einen Anwalt auf", sagt Elsner und fügt hinzu: "Wenn es gelingt, die Leute mit ihren Sorgen und Fragen abzuholen und die Hemmschwelle herabzusetzen, kann das nicht schaden."

Mit dem Bußgeldbescheid kommt Ärger ins Haus

Ob es nun an einer gering ausgeprägten Streitlust liegt oder an der Unkenntnis rechtlicher Möglichkeiten oder am Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens: Gemessen an der Fülle Potsdamer Bußgeldbescheide ist die Zahl derer, die eine Strafe nicht akzeptieren oder zumindest hinterfragen, gering. 415 Mal beschäftigten sich im Vorjahr Potsdamer Gerichte mit der Frage, ob jemand zurecht wegen eines Verkehrsdelikts zur Kasse gebeten wurde. Die Bilanz: 75 Fälle wurden nach Ermessen des Gerichts eingestellt, in zehn Fällen gab es einen Freispruch. 201 Betroffene zogen ihren Einspruch zurück und akzeptieren letztlich das verhängte Bußgeld.

Neben der rechtlichen Bewertung hat die Strafzettelbox durchaus eine psychologische Komponente. "Mit einem Bußgeldbescheid kommt auch immer Ärger ins Haus", sagt die Potsdamer Psychologin Berit Runge. "Man fühlt sich machtlos, weil sich vermeintlich nichts dagegen machen lässt." Wenn Führerscheinverlust oder Fahrverbot drohten, gebe es bei vielen zunächst ein Gefühl von Ohnmacht bis hin zu Angst. "Verantwortung dann in kompetente Hände abzugeben, verschafft Erleichterung."

 

Quelle: DAPD

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