Der Fahrdienst Uber darf vorerst weiter Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Das Frankfurter Landesgericht hob die Verfügung aus dem August auf.
Quelle: picture alliance / dpa Frankfurt/Main - Etappensieg für den Taxi-Konkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt hob am Dienstag die einstweilige Verfügung aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Es gebe somit keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen wieder Fahrgäste in Deutschland an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht (OLG). Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |