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Ferienreiseverordnung: Fahrverbot für Lkw im Juli und August - Lastwagen dürfen an Samstagen nur ausnahmsweise auf die Autobahn

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In der Ferienzeit sind die Autobahnen voll, vor allem am Wochenende. Im Juli und August gelten daher auf bestimmten Strecken Fahrverbote für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.

Fahrverbot für Lkw: Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen an Samstagen im Juli oder August bestimmte Autobahn- oder Bundestraßenabschnitte meiden Fahrverbot für Lkw: Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen an Samstagen im Juli oder August bestimmte Autobahn- oder Bundestraßenabschnitte meiden Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Ende Juni beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien, und damit auch die ersten Reisewellen mit Staus auf den Autobahnen. Um die Situation auf den hochbelasteten Strecken zu entspannen, gilt auch in diesem Jahr ein erweitertes Lkw-Fahrverbot. An den Samstagen im Juli und August dürfen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen zwischen 7 und 20 Uhr nur in Ausnahmefällen nutzen. Das allgemeine Sonntagsfahrverbot bleibt davon unberührt.

Die von der sogenannten Ferienreiseverordnung betroffenen Strecken sind auf den Internetseiten des Bundesverkehrsministeriums aufgelistet. Zu ihnen gehören insgesamt 19 Autobahn-Abschnitte, vor allem im Ruhrgebiet/Rheinland und im Bereich München. Dazu kommen Abschnitte der Bundesstraßen B 331 und B 96.

Ähnliche Regelungen existieren auch im Ausland. In Österreich sind Teile der Inntal- und der Brennerautobahn zwischen Anfang Juli und Anfang September samstags für Lkw tabu. Gleiches gilt für Teile der Autobahnen A 2 und A 4 sowie einige Bundesstraßen. In Italien gilt an den Samstagen von Anfang Juli bis Anfang September ein Fahrverbot für den Schwerlastverkehr, Frankreich sperrt die Lkw an ausgewählten Samstagen zwischen Mitte Juli und Mitte August aus.

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Quelle: Spotpress

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