• Online: 3.437

Verkehr & Sicherheit News

Lkw-freie Fahrt zur Urlaubszeit auf vielen Autobahnen und Bundesstraßen

verfasst am

Am 25.06.09 beginnen die Sommerferien in Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Von da an wird es eng – nicht nur auf Deutschlands Autobahnen, sondern auch auf denen unserer Nachbarländer. Um die Anreise in den Urlaub per Auto dann nicht noch zusätzlich durch Lkw-Verkehr zu erschweren, verhängen Deutschland und einige andere europäische Länder wie Österreich, Italien, Frankreich, Polen und Tschechien wie jedes Jahr auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen zusätzliche Fahrverbote für Lkw in der Hauptreisezeit.

In Deutschland gilt an allen Samstagen in den Monaten Juli und August ein zusätzliches Fahrverbot von 7 bis 20 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger auf allen stark befahrenen Autobahnen und Bundesstraßen.

In Österreich wird das ganzjährige Fahrverbot von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger sowie das Fahrverbot an Feiertagen von 0 bis 22 Uhr währen der Sommermonate um Sonderregelungen auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:

  • Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13
  • (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 9 bis 15 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt.

Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 27. Juni bis 29. August, jeweils von 8 bis 15 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen:

  • Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
  • Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
  • Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
  • Fernpass-Bundesstraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
  • Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf

Das generelle Nachtfahrverbot für Lkw in Tirol zwischen 22 bis 5 Uhr behält seine Gültigkeit.

In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 31. Juli sowie 7. und 14. August, jeweils von 16 bis 24 Uhr.

Die Lkw-Ferienfahrverbote für Frankreich, Polen und Tschechien können beim ADAC abgerufen werden.

Doch wo es Sonderregelungen gibt, da gibt es auch Ausnahmen. Wer sich also in den kommenden zwei Monaten wundert, dass er trotz Lkw-Ferienfahrverbot die deutschen Autobahnen und Bundesstraßen mit Brummis teilen muss, kann davon ausgehen, dass es sich um eine solche Ausnahme handelt. So dürfen beispielsweise in Deutschland Frischmilch, Milcherzeugnisse, Frischfleisch, Fleischerzeugnisse und leicht verderbliches Obst und Gemüse auch an eigentlichen Lkw-Fahrverbotstagen transportiert werden. Weitere Ausnahmen gibt es – unter besonderen Voraussetzungen – für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße und Hafen/Straße.

Wer sich einen Überblick über die vom Verbot betroffenen Straßen verschaffen will, kann sich beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter dem Stichwort "Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit" informieren. Ausweichstrecken können der BGL-Ausweichstreckenkarte entnommen werden – jährlich aktualisiert zu beziehen bei der BDF-Infoservice GmbH.

 

 

Quelle: ADAC Presse

Avatar von ADAC
83
Diesen Artikel teilen:
83 Kommentare: