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Unfallopfer haben Anspruch auf gleichwertigen Mietwagen - Luxus, wem Luxus gebührt

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Nach einem unverschuldeten Unfall muss sich der Geschädigte nicht mit einem Mietwagen unter dem Niveau des eigenen Autos begnügen. Das entschied das Amtsgericht München.

Wer einen Luxuskarosse fährt und in einen Unfall verwickelt wird, darf auch beim Ausfall des Fahrzeugs auf ein Luxusmodell umsteigen - zu Kosten des Gegners Wer einen Luxuskarosse fährt und in einen Unfall verwickelt wird, darf auch beim Ausfall des Fahrzeugs auf ein Luxusmodell umsteigen - zu Kosten des Gegners Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Wer einen teuren Wagen fährt, hat nach einem Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Wie das Amtsgericht München entschied, kann der Betroffene sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Unfallverursacher muss die Kosten hierfür übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) weist auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München hin (Az.: 333 C 26907/12).

Eine unverschuldet in einen Unfall verwickelte Porsche-Fahrerin hatte – als Ersatz für ihren beschädigten Wagen – für zehn Tage einen Porsche Panamera gemietet. Die Kosten sollte die gegnerische Versicherung zahlen. Die meinte aber, die Geschädigte hätte ja auch auf einen (günstigeren) BMW oder Mercedes ausweichen können. Das Gericht entschied jedoch, dass die Frau ein Recht auf ein Fahrzeug der gleichen Marke wie ihr beschädigtes Auto habe. Die Kosten von rund 2.500 Euro muss die gegnerische Versicherung zahlen.

 

 

Quelle: dpa, spotpress

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